Anträge für neues Förderprogramm jetzt möglich

Klimafreundlich und preiswert bauen – dank KNN 296

15.10.2024

Bezahlbaren Wohnraum ermöglichen

Das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) für Wohngebäude, das bei der KfW unter der Programmnummer 296 gelistet wird, soll mehrere Ziele unter einen Hut bringen: Klimaschutz soll durch möglichst geringe Treibhausemissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes und den Einsatz erneuerbarer Energieträger erreicht werden. Der Kostenbegrenzung dienen die vorgegebene flächeneffiziente Bauweise mit optimierten Wohnflächen und der Verzicht auf maximale Standards. So sollen mit Hilfe des am 1. Oktober gestarteten Förderprogramm neue Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment entstehen.

An Bedingungen geknüpft

Um eine zielgerichtete Förderung zu erreichen, ist die Bewilligung der Mittel mit etlichen Vorgaben verbunden. Auf die ursprünglich geplante Bindung an den hohen Energieeffizienzstandard EH40 wurde zwar zugunsten des weniger strengen EH55-Standards verzichtet. Geförderte Neubauten müssen aber den Kriterien des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ entsprechen und dürfen keine Heizungen auf fossiler oder Biomasse-Basis haben. An der Antragstellung und der Baubegleitung muss außerdem ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte mitwirken.

Die Lebenszykluskosten, die auf 50 Jahre berechnet werden, sind über ein vorgegebenes Excel-Tool der KfW zu ermitteln. Dort werden die Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 550 erhoben. Zusätzlich ist als Vergleichsgrundlage ein regionaler Baukosten-Referenzwert anzugeben. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Räume, die abhängig von der Wohnfläche einzuhalten sind. So sollen möglichst kompakte Wohneinheiten entstehen.

Nachhaltigkeit

Fördergrenze pro Einheit

Der zinsverbilligte Kredit ohne Tilgungszuschuss, aus dem die Förderung besteht, ist auf 100.000 Euro pro Wohneinheit und 5 Mio. Euro pro Vorhaben gedeckelt. Für Nichtwohngebäude, die ebenfalls förderfähig sind (KfW-Programmnummer 596), ist der Kreditbetrag auf 1000 Euro pro Quadratmeter begrenzt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Ausdrücklich ausgeschlossen ist allerdings eine parallele Förderung in den KfW-Programmen „Wohneigentum für Familien“ (WEF) sowie „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN).

Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Investoren, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Auch Erstkäufer einer Wohnung (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) können die Förderung erhalten.


Fördersumme noch ungewiss

Wieviel Geld der Bund im Rahmen des Förderprogramms für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment insgesamt bereitstellt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Zwar hat Bundesbauministerin Klara Geywitz einen Gesamt­betrag von einer Milliarde Euro in Aussicht gestellt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gab allerdings im Juli vorerst lediglich 350 Millionen Euro frei.

Die Zinskonditionen sind bei der KfW abrufbar.

Downloadservice

Die KfW-Merkblätter für das Förderprogramm 296


Infoblatt: Klimafreundlicher Neubau – Förderfähige Maßnahmen und Leistungen

Merkblatt 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude

Merkblatt 596: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude

Anlage zum Merkblatt: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude Technische Mindestanforderungen

Anlage zum Merkblatt: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude
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